Aktuelles

2020

Hinweis zur Notbetreuung und eingeschränkte Regelbetreuung

Liebe Eltern,
wir befinden uns in der Notbetreuung und in einer eingeschränkten Regelbetreuung.
Für die Aufnahme Ihrer Kinder in der eingeschränkten Regelbetreuung ist Voraussetzung, dass Ihre Kinder in einer festen Gruppe in der jeweiligen Kindertageseinrichtung betreut werden. Die Regelungen des Rahmenhygieneplanes einschließlich der Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertagesstätten in Brandenburg in Zusammenhang mit dem Corona Virus SARS-CoV-2/COVID19“ müssen eingehalten werden.

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Änderungen zur Besuchsregelung in AWO Pflegeeinrichtungen

Im Folgenden finden Sie unsere aktuellen Änderungen zur Besuchsregelung in unseren AWO Pflegeeinrichtungen.

-1 Kontaktperson pro Bewohner für 1 h pro Woche

- telefonische Anmeldung 24 h vorher

- Besuche sind nur in der Caféteria oder im Aussenbereich möglich (insgesamt max. 3 Besucher gleichzeitig).

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Unserer AWO Kita „Knirpsentreff am Berg“ lässt grüßen

Die Erzieher unserer AWO Kita „Knirpsentreff am Berg“ wollen mit diesem Foto zeigen: Wir sind bei euch. Unsere Erzieher*innen denken an die Kinder und wünschen allen die nötige Kraft, um diese Krise gut zu überstehen. Vielen Dank

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Jetzt kein Kind alleine lassen – Soforthilfe in Zeiten von Corona

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und sein Team haben heute die Website
www.kein-kind-alleine-lassen.de gestartet.

Hier finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt in der Corona-Krise tun können.

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Hinweis zur Ein-Elternregelung Notbetreuung

Aufgrund von Problemen insbesondere bei Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich wurde die "Ein-Elternregelung" geschaffen, die eine Notfallbetreuung für Kinder bis 12 Jahre auch dann zulässt, wenn nur ein Elternteil in einem Beruf der folgenden Bereiche arbeitet.

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Informationen zu Elterngeldbeiträgen

Die Eltern werden von der Zahlung von Elternbeiträgen zeitweise für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten und der Kindertagespflegestellen auf der Grundlage des IfSG freigestellt, soweit keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

Die Regelung gilt ab dem 1. April 2020.

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